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Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Deutschlandsberg

 

Aufnahme

 

Ein wichtiges Aufgabenfeld jeder Freiwilligen Feuerwehr ist die kontinuierliche Mitgliederwerbung zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft.
Sollten Sie grundsätzliches Interesse am Feuerwehrgeschehen und somit am Dienst für die Allgemeinheit haben, freuen wir uns, wenn Sie die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Deutschlandsberg durch Ihre Mitarbeit bzw. Mitgliedschaft unterstützen.
 
Wie wird man Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr?
 
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist die gesundheitliche Eignung zum Feuerwehrdienst. Weiters ist ein schriftliches Ansuchen an die Feuerwehr zu richten. Über die Aufnahme zur Feuerwehr entscheidet der Feuerwehrausschuss unter Vorsitz des Feuerwehrkommandanten.
Die endgültige Aufnahme als aktives Mitglied in einer Feuerwehr erfolgt nach Ableisten einer Probezeit von einem Jahr bzw. für Jugendliche nach der Jugendausbildung und mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Dies geschieht bei der Angelobung im Rahmen einer Jahreshauptversammlung. Dafür bedarf es ebenfalls einer Genehmigung des Feuerwehrausschusses.
 
Kriterien für die Aufnahme bei einer Freiwilligen Feuerwehr:
 
- Feuerwehrjugend
 
Der Beitritt zur Feuerwehrjugend ist mit Beginn des Jahres möglich, in dem das 12. Lebensjahr erreicht wird und endet mit Vollendung des 16. Lebensjahres und dem Übertritt in den aktiven Feuerwehrdienst. Auf jedem Fall ist für die Aufnahme in die Feuerwehrjugend die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters notwendig.
Weitere Details dazu finden Sie im Menüpunkt Feuerwehrjugend.
 
- Aktives Mitglied
 
Aktives Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr können alle Personen werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig für den Feuerwehrdienst geeignet sind und nicht wegen eines Verbrechens vorbestraft sind.

  

Ausbildung

 

Vorgesehene Ausbildung

 

- Grundausbildung (GAB, Module 1- 6)
 
In der Grundausbildung wird dem angehenden Feuerwehrmann das Grundwissen vermittelt. Nach dieser Ausbildung und abgelegter Prüfung (GAB Modul 7) ist der Besuch von speziellen Feuerwehrkursen an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark möglich.
 
- Übungen
 
In Feuerwehrübungen wird das theoretisch gelernte Fachwissen in die Praxis umgesetzt.
 
- Feuerwehrkurse an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark
 
- Feuerwehrleistungsabzeichen und -prüfungen
 
Nach der Absolvierung der Grundausbildung und entsprechender Praxis wird das neue Feuerwehrmitglied zum Dienst in einer der sechs Löschgruppen eingeteilt.
 
 
Für weitere Fragen zur Aufnahme wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson:
 
Feuerwehrjugend: BM d.F. Andreas Waltl
„Quereinsteiger“: ABI Ing. Gerhard Stiegler
 
Tel.: 03462 2122 0
Fax: 03462 2122 34

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